1. Geltungsbereich
(1) Für alle Angebote und Leistungen der Betreiberfirma DerParkplatz sowie für die Nutzung des Online-Buchungssystems unter www.derparkplatzneu.de gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt DerParkplatz nicht an, es sei denn, DerParkplatz hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn DerParkplatz in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
(2) Es ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung maßgeblich.
2.
Vertragsabschluss / Leistungen / Haftungsausschluß
(1) Vertragspartner sind der Kunde und die Betreiberfirma "Der Parkplatz" (nachfolgend 'DerParkplatz' genannt), Geschäftsführer Thomas Wagner, Karrnweg 2 65199 Wiesbaden (Verwaltung). DerParkplatz bietet potenziellen Kunden einen Valet Parkservice an, welches die Vermietung eines Parkplatzes und den Transfer der Kundenfahrzeuge vom Flughafen Frankfurt am Main (Terminal 1 / Terminal 2) zum Parkplatzgelände von DerParkplatz in Lyoner Straße 32 60528 Frankfurt ( Freigelände ) und Lyoner Straße 32 60528 Frankfurt ( Tiefgarage ) beinhaltet. Bei Ankunft des Kunden am Flughafen Frankfurt am Main übernimmt ein Mitarbeiter von DerParkplatz das Kundenfahrzeug, das diesem bei Rückkehr ebenfalls durch DerParkplatz am Flughafen Frankfurt am Main (Terminal 1 / Terminal 2) zurückgegeben wird.
(2) Ein Vertrag mit DerParkplatz kommt durch uneingeschränkte Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Der Kunde erhält und akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DerParkplatz wenn die Buchungen über das Online-Buchungssystem ausgeführt werden. Die AGB müssen durch entsprechende Bekundung auf der Webseite www.derparkplatzneu.de bestätigt und ohne Vorbehalt angenommen werden. Eine Reservierung ist ohne Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht möglich.
(3) Die Angebote von DerParkplatz sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag zwischen DerParkplatz und dem Kunden wird verbindlich, wenn DerParkplatz die Buchungsbestätigung an den Kunden per Email verschickt. Die Buchungsbestätigung enthält die vom Kunden im Online-Formular gemachten Angaben, welche von DerParkplatz zum Zwecke der Vertragserfüllung, Auftragsoptimierung und Zahlungs- und Rechnungsprüfung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Der Kunde erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden und die Preisgabe aller Angaben von persönlichen Daten seitens des Kunden erfolgt auf freiwilliger Basis.
(4) Mit Vertragsabschluss erwirbt der Kunde das Recht auf einen Stellplatz auf einem von DerParkplatz betriebenem Arreal in Frankfurt für den gebuchten Zeitraum inklusive Abholung und Rückgabe seines Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt am Main (Terminal 1 / Terminal 2). Dort wird dem Kunden ein verschlossener und nicht gegen Witterungseinflüsse geschützter Stellplatz zur Verfügung gestellt.
(5) Gegenstand des Vertrages sind nicht die Verwahrung (die gebuchte Option des Sicherheitsparkens ausgenommen) und Bewachung der Fahrzeuge oder der sich in den Fahrzeugen befindlichen oder angebauten Gegenstände. Für den etwaigen Verlust von Wertgegenständen übernimmt DerParkplatz keine Haftung.
(6) Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz.
(7) Alle Angebote und Leistungen von DerParkplatz beziehen sich auf die Standardgröße eines Fahrzeuges (PKW) ohne Anhänger, das verkehrssicher, haftpflichtversichert und mit einem amtlichen Kennzeichen mit einer gültigen Prüfplakette versehen sein muß. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann DerParkplatz die Annahme des Fahrzeuges verweigern und den Kunden zur Zahlung des Honorars verpflichten.
(8) Im Kundenfahrzeug dürfen sich keine feuergefährlichen oder verbotenen Gegenstände, umweltschädlichen Stoffe bzw. Abfälle jeglicher Art befinden.
(9) Alle Fahrzeuge, die von den unter Punkt (7) und (8) genannten Bedingungen abweichen, werden nicht angenommen. DerParkplatz behält sich vor, nach vorheriger schriftlicher Absprache, Ausnahmen zu ermöglichen.
(10) Für Schäden, die durch gewolltes oder ungewolltes Handeln bzw. Fahrlässigkeit des Kunden oder durch ihn beauftragte Dritte durch Nichtbeachtung der unter Punkt 2(7) und 2(8) genannten Sachverhalte während der Überführungsfahrt oder der Einstellzeit entstehen, haftet allein dieser in vollem Umfang.
(11) Bei Fahrzeugübergabe führt DerParkplatz eine grobe Schadenserfassung durch. Es liegt nicht im Ermessen oder in der Verantwortung von DerParkplatz, sämtliche Schäden zu erfassen. Der Kunde hat unaufgefordert auf die ihm bekannten Schäden an seinem Fahrzeug hinzuweisen und bei Fahrzeugrücknahme sein Fahrzeug auf eventuelle Neuschäden sofort zu überprüfen!
(12) Der Kunde versichert, dass er zum Führen des von ihm geführten Fahrzeuges berechtigt ist.
(13) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Fahrzeug ausreichend betankt ist, um dessen Überführung zum Parkgelände von DerParkplatz in Frankfurt (lt. google maps© Entfernung von Terminal 1 des Flughafens Frankfurt/Main ca. 14km) und zurück zu ermöglichen. Ist dies nicht der Fall, so kann DerParkplatz die Annahme des Fahrzeuges verweigern und den Kunden zur Zahlung des Honorars verpflichten. Der Kunde bestätigt, dass es nicht die Pflicht von DerParkplatz ist, vor oder nach Fahrzeugübergabe Anzeigen zur Fahrbereitschaft bzw. -tüchtigkeit des Fahrzeuges insbesondere Öl- und Treibstoffstand zu prüfen. Bei eventuell eintretenden Missständen (wie z.Bsp. leerer Tank, mangelnder Wasserstand, usw.), ist es die Pflicht von DerParkplatz, diese auf Kosten des Kunden insofern zu beheben, dass die Vertragspflicht, die Sicherheit für Öffentlichkeit und Straßenverkehr bewahrt und Schaden zur Umwelt abgewendet werden kann. Der Kunde erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
(14) Sollte ein Fahrzeug im Falle eines technischen Defekts vor oder nach Fahrzeugübergabe nicht anspringen, so ist es Sache des Kunden, entprechende Maßnahmen zu treffen. Für technische oder mechanische Defekte (z.B. Reifen, Kupplung, Getriebe, usw.) eines Kundenfahrzeuges vor oder nach Fahrzeugübergabe wird keine Haftung übernommen. DerParkplatz haftet nicht für eventuell anfallende Kosten jeglicher Art. Sofern nicht vorab schriftlich widerrufen, erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass DerParkplatz Fahrzeuge, die aufgrund leerer oder schwacher Batterien nicht anspringen im Sinne der Einhaltung seiner Vertragspflicht zur Übergabe - jedoch nur sofern die zeitlichen Möglichkeiten gegeben sind - ohne Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit überbrückt. DerParkplatz lehnt nachträgliche Reparaturen oder Batteriewechsel ab.
(15) Die Flugnummer ist vom Kunden im Rahmen der Buchung verbindlich mitzuteilen. Bei Angabe von unvollständigen oder falschen Flugnummern hat der Kunde keinen Anspruch auf sofortige Fahrzeugübergabe. Bei Änderungen der Flugdaten ist DerParkplatz darüber unverzüglich in Kenntnis zu versetzen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er sich rechtzeitig, mindestens 35 Minuten vor dem von ihm geplanten Ankunftszeitpunkt am Flughafen Frankfurt am Main, telefonisch unter der auf der Internet Seite angegebenen Telefonnummer meldet. DerParkplatz übernimmt keine Garantie für das Eintreffen des Kunden am Flughafen zu einem bestimmten Zeitpunkt. DerParkplatz haftet daher nicht für eine eventuell verspätete Ankunft und Folgeschäden des Kunden am Flughafen Frankfurt am Main. Ausgenommen hiervon sind Fälle grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz von DerParkplatz unter Ausschließung von höherer Gewalt.
(16) Die in der Buchung vom Kunden oder von Dritten in dessen Auftrag angegebene Ankunftszeit bei Anreise ist verbindlich! Es besteht kein Recht auf vorzeitige oder bevorzugte Behandlung. Die in der Buchungsbestätigung angegebene Ablauf-Routine is maßgebend. Bei Nichtbeachtung kann der Valet-Service zu Teilen oder ganz entfallen und es können zum Teil erhebliche Zusatzkosten für den Kunden entstehen, für die DerParkplatz keine Haftung übernimmt. Der Kunde verpflichtet sich, nachdem dieser sein komplettes Gepäck erhalten hat, sein Fahrzeug nach Absprache mit DerParkplatz unverzüglich zu übernehmen. Die Beendigung der Gepäckausgabe ist gleichzusetzen mit der Beendigung der Parkdauer.
(17) Die Zahlung der Parkgebühr erfolgt unmittelbar vor Fahrzeugübergabe des Kunden an einen Mitarbeiter von DerParkplatz in bar (Euro-Währung). Es besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung, wenn der Kunde sein Fahrzeug früher als zu dem in der Buchung genannten Zeitpunkt übernimmt.
(18) Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarte Parkgebühr an DerParkplatz zu zahlen. Alle von DerParkplatz angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise und es gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenem Kalendertag auch wenn der Kunde die angebotenen Leistungen von DerParkplatz nur zeitweise nutzt.
(19) Für jeden weiteren Tag, der zu einer Verlängerung der Mietdauer führt, berechnet DerParkplatz eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR Freifl. 7.50 EUR Tiefgarage und ist vor Fahrzeugübernahme durch den Kunden an den Mitarbeiter von DerParkplatz zu entrichten. Andernfalls ist DerParkplatz berechtigt, das Fahrzeug nicht auszuliefern.
(20) Eine Buchung kann vom Kunden per Email über das Kontaktformular auf der Webseite www.derparkplatzneu.de unter Angabe von Buchungsnummer und Name jederzeit vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn, ohne Angabe von Gründen und ohne zusätzlich anfallender Gebühr storniert oder geändert werden.
(21) Für bestehende Forderungen aus dem Vertrag hat DerParkplatz ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich dem entsprechenden Zubehör. DerParkplatz ist andererseits berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Kunden vom Parkplatzgelände entfernen zu lassen, wenn der Vertrag beendet ist, ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt, ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wurde.
(22) DerParkplatz haftet nur für Schäden, die durch sein Personal vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für Schäden, die durch andere Kunden oder sonstige Dritte, durch höhere Gewalt oder durch Ereignisse, die nicht im Ermessen von DerParkplatz liegen, verursacht worden sind, besteht keine Haftung. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber DerParkplatz hat der Kunde unverzüglich jedenfalls bei Rückgabe des Fahrzeuges vor dem Verlassen des Übergabeortes anzuzeigen.
(23) DerParkplatz haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern DerParkplatz schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von DerParkplatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(24) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie für Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.
(25) Soweit nicht vorstehend anders geregelt, ist die Haftung von DerParkplatz ausgeschlossen.
(26) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(27) Bei falschen Buchungsdaten ( nicht verursacht von DerParkplatz ) wo Mehrarbeit entsteht berechnen wir dem Kunden eine Pauschale von € 25.- die bei Übergabe direkt bezahlt werden muß!
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von DerParkplatz in Wiesbaden, es sei denn, dass ein anderer Erfüllungsort ausdrücklich vereinbart wurde.
(28) Der Service von Der Parkplatz ist nur für den Flughafen Frankfurt am Main bestimmt!
(29) Buchungen die kürzer als 24 Std sind bedürfen einer Zusage durch unser Personal und wird als Nachricht durch ein Code Wort bestätigt!
(30) Wenn ein Kunde Wertgegenstände oder div elektronische Geräte im KFZ versteckt übernimmt der Parkplatz keine Haftung dafür!
(31) Bei der Schadenserfassung siehe Punkt 11 der AGB`s überprüft der Mitarbeiter zwar das KFZ jedoch Kratzer und Beulen die man nicht sofort oder durch Verschmutzung oder andere Umstände nicht erkennen kann übernimmt der Parkplatz keine Haftung! Siehe auch Protokoll mit dem Zusatz " Zustand nicht prüfbar "
(32) Der Parkplatz hat in Kelsterbach Parkplätze angemietet und parkt dort das Kfz teilweise zwischen bevor es nach Niederrad verbracht wird!
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.